Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf oder Verkauf von Wertstoffen, Abfällen oder ähnlichen Materialien (AGB)

Metco Gesellschaft für Metallrecycling GmbH


§ 1 Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kauf oder Verkauf von Wertstoffen, Abfällen oder ähnlichen Materialien (AGB) gelten im Rahmen jeglicher Geschäftsbeziehungen zwischen Metco Gesellschaft für Metallrecycling mbH (Metco) und dem Vertragspartner.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, Metco hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
3. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für solche individuellen Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen den Vertragsparteien erforderlich.


§ 2 Vertragsabschluss Preise

1. Im Falle eines Vertragsabschlusses kommt der Vertrag zustande mit:
Metco Gesellschaft für Metallrecycling GmbH
Im Walde 3
32339 Espelkamp
Geschäftsführung: Klaus Hennemann
Tel.: 05772 9667850
Email: info@metco-gmbh.de

Ust-ID-Nr. DE 811 589 763
AG Bad Oeynhausen HRB 9220

2. Angebote von Metco sind freibleibend und unverbindlich. Metco entscheidet erst nach Prüfung und Analyse der Ware über die Abgabe bzw. Annahme eines Angebotes.
Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung des Materials erfolgen.


§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Sofern Metco für die Lieferung der Materialien vom Kunden ein Entgelt erhält, verstehen sich die Preise als Nettopreise, die zuzüglich der ggf. anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
2. Nach Fälligkeit der Rechnungen kommt der Kunde in Zahlungsverzug und es werden- unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
3. Ab der zweiten Mahnung ist Metco berechtigt eine Mahngebühr in Höhe von 5 € je Mahnung zu erheben.
4. Kommt der Kunde mit mehr als einer Verbindlichkeit in Zahlungsverzug, werden die gesamten Forderungen sofort fällig.
5. Die Rechnungslegung erfolgt auf Grundlage des Eingangsgewichtes beim Kunden.
6. Die gesetzlichen Vorschriften zur Umsatzbesteuerung und zur Ausstellung von Rechnungen bzw. Gutschriften sind zu beachten. Auf Anfrage sind Metco Nachweise bzw. Erklärungen zur Unternehmereigenschaft des Kunden vorzulegen und jährlich zu erneuern. Der Kunde stellt Metco von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger Angaben über seine Unternehmerschaft gegen Metco erhoben werden.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

1. Die von Metco an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Metco.
2. Wird die Ware vom Kunden verarbeitet, gilt als vereinbart, dass Metco das Eigentum an der neu geschaffenen Sache erwirbt.
3. Im Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden, tritt der Kunde bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an Metco ab
4. Tritt Metco bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, ist Metco berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.


§ 5 Haftung

1. Metco haftet uneingeschränkt:
a) für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch Metco, einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen
b) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
2. Im Übrigen haftet Metco nur im Falle einfacher Fahrlässigkeit und nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Vertragspflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbaren Schaden bei Personen- und Sachschäden maximal € 5.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000,00 beträgt.
3. Eine weitergehende Haftung von Metco auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Absätzen geregelt ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen.
4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Metco.
5. Der Käufer stellt Metco von Ansprüchen frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der von dem Käufer erbrachten Lieferung oder Leistung erhoben werden.
6. Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf von 12 Monaten. Dies gilt nicht für vorsätzliches Handeln der Metco. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.


§ 6 Schlussbestimmungen

1. Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt diese nicht die Wirksamkeit der AGB im Übrigen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch

Verkaufs- und Lieferbedingungen
der METCO GmbH, Gesellschaft für Metallrecycling

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